FUJIFILM 4-Jahresgarantie bei Second Hand Geräten
Jul 03, 2026
FUJIFILM Occasionen: So überträgst du die Schweizer 4-Jahresgarantie
Du kaufst oder verkaufst ein gebrauchtes FUJIFILM-Gerät? Bei der P&M PHOTO MEDIA Luzern AG zeigen wir dir, wie du die Schweizer 4-Jahres-Garantie (CH-4-Jahresgarantie) problemlos auf die neue BesitzerIn überträgst. So bist du und der neue Besitzer auf der sicheren Seite und profitiert von der restlichen Garantielaufzeit.
Für die VerkäuferIn: Gerät freigeben
Verkaufst du deine Ausrüstung, entfernst du das entsprechende Gerät ganz einfach aus deinem persönlichen FUJIFILM Connect-Konto. Das gibt das Gerät im System frei.
- Wichtig: Übergib der KäuferIn zwingend den ursprünglichen Kaufbeleg. Dieser ist notwendig für die erfolgreiche Registrierung der CH-4-Jahresgarantie.
Für die KäuferIn: Kamera neu registrieren
Auch wenn du ein FUJIFILM Second Hand kaufst, profitierst du von der verbleibenden Dauer der CH-4-Jahresgarantie. Dafür gehst du folgendermassen vor:
- Kaufbeleg bereithalten: Du benötigst den Originalkaufbeleg des Erstkäufers.
- Code anfordern: Mithilfe des Formulars bei Fujifilm forderst du online einen neuen CH-Registrierungscode an.
- Gerät registrieren: Anschliessend registrierst du das Gerät mit diesem Code auf dein eigenes, persönliches FUJIFILM Connect-Konto. Wichtig: Das Gerät muss aus dem Fujifilm Connect Konto der VorbesitzerIn entfernt worden sein!
Wie lange ist die Garantie gültig?
Die CH-4-Jahresgarantie gilt grundsätzlich ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Neugeräts. Sie ist ab diesem Stichtag für insgesamt exakt vier Jahre gültig. Du übernimmst als KäuferIn einer Occasion also genau die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie, sofern du die Garantie anhand der obigen Anleitung korrekt auf dein Fujifilm Connect Konto übertragen hast.
Hast du weitere Fragen zu FUJIFILM-Kameras, Objektiven oder unserem Zubehör? Wir von P&M PHOTO MEDIA Luzern sind jederzeit für dich da!
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